Dick Pics, Dating-Apps und die Grenzen des § 218 Abs 1b StGB Mit 01.09.2025 ist § 218 Abs 1b StGB (auch als „Dick-Pic-Paragraph“ bekannt) in Kraft getreten. Strafbar ist, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, eine vergleichbare […]
Ungefragt. Unerwünscht. Strafbar?
