Entkriminalisierung Während 1971 die grundsätzliche Entkriminalisierung homosexueller Handlungen erfolgte, bestanden zum Zeitpunkt der ersten Regenbogenparade im Jahr 1996 viele diskriminierende Rechtsvorschriften weiterhin fort. Der § 209 StGB kriminalisierte gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen männlichen Personen, soweit ein Part das neunzehnte Lebensjahr, der andere Part jedoch noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte. Die Strafdrohung betrug sechs Monate […]
30 Jahre Rechtsentwicklung
