Die Verbreitung von Pornographie ist in der Rechtshistorie harten Beschränkungen unterworfen gewesen. Gemäß § 516 StG (Strafgesetz aus 1852) waren bildliche Darstellungen, unzüchtige Handlungen und Druckschriften, welche die Sittlichkeit und oder Schamhaftigkeit gröblich verletzen, gerichtlich strafbar. Ab 1974 stellte § 218 StGB (Strafgesetzbuch; quasi als Nachfolgebestimmung) unzüchtige Handlungen unter Strafe, die öffentlich und unter Umständen […]
Pornographie im rechtlichen Wandel
