Interview mit Dr. Christoph Reisinger und Dr. Julia Wollmann
Die Wiener Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene der Medizinischen Universität Wien sichert Verletzungen und Spuren bei gewaltbetroffenen Personen. Dr. Christoph Reisinger und Dr. Julia Wollmann erklären, wie eine Untersuchung abläuft, warum sie Betroffenen Entscheidungsdruck nehmen kann und welche Hürden besonders für queere Menschen bestehen.
Gewalt hinterlässt Spuren – sichtbare und unsichtbare. Doch nicht alle Betroffenen wenden sich unmittelbar an die Polizei. Manche wissen nicht, an wen sie sich wenden können, andere sind nach dem Erlebten noch nicht bereit, Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig heilen Wunden, Hämatome verblassen und mögliche Beweismittel gehen verloren. In Wien bietet die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene Personen, kurz UGB, deshalb die Möglichkeit, Verletzungen gerichtsmedizinisch untersuchen, fotografisch dokumentieren und Spuren sichern zu lassen.
„Die UGB ist immer dann eine gute Anlaufstelle, wenn man von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist“, erklärt Dr. Christoph Reisinger, Leiter der Untersuchungsstelle. Besonders sinnvoll sei eine Untersuchung bei sichtbaren Verletzungen wie Hämatomen oder Abschürfungen. Diese werden fachgerecht beschrieben und fotografiert. Je nach Fall können auch Abstriche oder andere Proben genommen werden, etwa um mögliche Fremd-DNA zu sichern.
Bei sexualisierter Gewalt findet die Untersuchung allerdings nicht immer direkt in den Räumlichkeiten der UGB am Zimmermannplatz statt. „Wir sind auch mobil als Ärztinnen und Ärzte im Einsatz und gehen in die Krankenhäuser“, ergänzt Allgemeinmedizinerin Dr. Julia Wollmann. Dort unterstützt das Team die behandelnden Kolleg*innen bei Anamnese, Untersuchung, Spurensicherung und Fotodokumentation.
Was Betroffene bei der Untersuchung erwartet
Vor einer Untersuchung in der UGB ist eine Anmeldung erforderlich. Betroffene müssen die Untersuchungsstelle entweder telefonisch kontaktieren oder eine Nachricht per E-Mail hinterlassen. Im Erstkontakt wird geklärt, was ungefähr passiert ist, ob sichtbare Verletzungen vorliegen und wann ein Termin vereinbart wird.
Dr. Wollmann legt großen Wert darauf, den Betroffenen gleich zu Beginn zu erklären, was sie erwartet. „Die Person soll eine Vorstellung davon haben, was in den nächsten eineinhalb Stunden passiert.“ Vor der Untersuchung wird das Einverständnis eingeholt – sowohl für die körperliche Untersuchung als auch für die Fotodokumentation und die Speicherung der Aufnahmen. Eine Untersuchung in der UGB ist auch dann möglich, wenn keine polizeiliche Anzeige erstattet wurde.
Nach allgemeinen medizinischen Fragen folgen Fragen zum Vorfall: Wann und wo ist die Gewalt passiert? Wer war beteiligt? Danach schildert die betroffene Person in eigenen Worten, was geschehen ist. Die Aussagen werden möglichst genau und teilweise in wörtlichen Zitaten festgehalten. Anschließend folgt üblicherweise eine Untersuchung von Kopf bis Fuß. Sichtbare Verletzungen werden beschrieben und aus mehreren Perspektiven fotografiert.
Die Betroffenen behalten dabei die Kontrolle. „Bei uns wird niemand zu etwas gezwungen“, betont Dr. Reisinger. Die Untersuchung sei freiwillig und könne jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden. Wenn eine Person bestimmte Körperbereiche nicht untersuchen lassen möchte, werde das selbstverständlich respektiert.
Nach der Untersuchung wird die ausführliche Falldokumentation erstellt. Gesicherte Proben, Fotografien und schriftliche Aufzeichnungen werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt, bei minderjährigen Betroffenen noch länger. Dadurch bleibt die Möglichkeit erhalten, auch später weitere Schritte einzuleiten.
Dokumentieren, ohne sofort entscheiden zu müssen
Gerade bei Gewalt im sozialen Nahraum oder innerhalb einer Beziehung kann diese Absicherung entscheidend sein. Nicht jede betroffene Person ist unmittelbar nach einem Übergriff in der Lage, Anzeige zu erstatten. Manchmal kommt es zu wiederholter Gewalt, bevor der Entschluss gefasst wird, rechtlich dagegen vorzugehen. Eine frühe Dokumentation kann dann belegen, welche Verletzungen bereits bei früheren Vorfällen bestanden haben.
Für Dr. Wollmann liegt ein weiterer Vorteil darin, dass Betroffenen in einer akuten Ausnahmesituation Entscheidungsdruck genommen wird. Nach einer Gewalterfahrung sei vieles neu, belastend und mit Kontrollverlust verbunden. „Es kann hilfreich sein, wenn diese Entscheidung nicht sofort getroffen werden muss, die Verletzungen aber trotzdem abgesichert und dokumentiert sind.“
Denn Wunden verheilen und blaue Flecken sind nach einiger Zeit nicht mehr sichtbar. Entscheidet sich eine Person erst Monate später für eine Anzeige, kann auf die Dokumentation zurückgegriffen werden.
In einer akuten Krise kann die Stelle auch psychologische Unterstützung vermitteln. Eine längerfristige psychologische Nachbetreuung bietet die UGB selbst jedoch nicht an. Bei Bedarf wird die betroffene Person zunächst stabilisiert und anschließend an eine geeignete Beratungs- oder Betreuungseinrichtung weitervermittelt.
Scham, Angst und frühere Diskriminierung
Trotz des niederschwelligen Angebots ist der Schritt zu einer Hilfseinrichtung für viele groß. Dr. Reisinger verweist auf Untersuchungen, denen zufolge Menschen häufig mehrfach Gewalt erleben, bevor sie Unterstützung suchen. In manchen Publikationen sei von durchschnittlich bis zu sieben Vorfällen die Rede, ehe eine betroffene Person den Mut fasse, sich an eine Einrichtung zu wenden. „Wenn gewaltbetroffene Menschen zu uns kommen, ist eigentlich schon viel geschafft.“
Die Gründe für das Zögern sind vielfältig. Dr. Wollmann nennt Scham, Angst vor der gewaltausübenden Person und die Sorge, nicht verstanden oder ernst genommen zu werden. Für queere Menschen können zusätzliche Hürden hinzukommen. Wer bereits Diskriminierung im Gesundheitswesen, bei Behörden oder in anderen Lebensbereichen erfahren hat, befürchtet möglicherweise, erneut abgewertet zu werden.
Besondere Verletzungsmuster, die nur bei queeren Betroffenen auftreten, beobachtet das Team nicht. „Dass sich die Art der Gewalt oder die Verletzungsbilder wesentlich von jenen nicht-queerer Menschen unterscheiden, wäre mir nicht aufgefallen“, sagt Dr. Reisinger. Ein Unterschied könne jedoch in den Erfahrungen liegen, die Menschen bereits mitbringen.
Dr. Wollmann erinnert sich daran, dass queere Betroffene zum Teil mit Diskriminierungserfahrungen in die Einrichtung kommen und deshalb größere Angst haben, erneut nicht ernst genommen zu werden. „Diese Angst möchte ich den Menschen unbedingt nehmen.“
Traumasensibilität als Grundlage
Der Anspruch der UGB sei ein respektvoller und traumasensibler Umgang mit allen Betroffenen. „Jede Person, die zu uns kommt, hat etwas Traumatisierendes erlebt“, sagt Dr. Wollmann. Allein diese Situation verlange besondere Sensibilität.
Der wertschätzende Umgang sei deshalb kein Zusatzangebot für einzelne Gruppen, sondern Grundlage der gesamten Arbeit. Ziel sei es, den Betroffenen während der Untersuchung Orientierung und Kontrolle zu geben.
Dennoch sieht Dr. Reisinger Entwicklungspotenzial. Die größte Versorgungslücke liege in der Bekanntheit des Angebots. Die Untersuchungsstelle müsse Menschen aus allen Bevölkerungsschichten erreichen, unabhängig von Sprache, kulturellem Hintergrund oder möglichen Barrieren für queere Personen.
Die Einrichtung besteht seit etwas mehr als eineinhalb Jahren, die Fallzahlen steigen kontinuierlich. Dr. Reisinger geht jedoch nicht davon aus, dass die Gewalt im gleichen Ausmaß zugenommen hat. Wahrscheinlicher sei, dass das Angebot bekannter geworden ist und das Bewusstsein für die unabhängige Dokumentation wächst.
Eine Untersuchungsstelle kann nur dann niederschwellig sein, wenn Betroffene wissen, dass es sie gibt, und darauf vertrauen können, dort respektvoll behandelt zu werden. Dazu gehört die klare Botschaft, dass niemand zu einer vollständigen Untersuchung oder einer bestimmten Entscheidung gedrängt wird.
„Alle sollen sich ernst genommen fühlen“
Dr. Wollmann möchte queeren Betroffenen und grundsätzlich allen Menschen nach einer Gewalterfahrung vor allem eines mitgeben: Die Untersuchungsstelle steht allen offen. Die Angst, nicht verstanden oder diskriminiert zu werden, solle nicht dazu führen, auf Hilfe zu verzichten.
Ihr sei wichtig, dass sich alle willkommen, verstanden und ernst genommen fühlen. „Wenn eine Person die Untersuchungsstelle verlässt und das Gefühl hat, Hilfe bekommen zu haben, dass ihr zugehört wurde und sie ernst genommen wurde, dann haben wir viel erreicht.“
Auch Dr. Reisinger ermutigt Menschen mit äußerlich sichtbaren Verletzungen, die Untersuchungsstelle als niederschwellig erreichbare Möglichkeit wahrzunehmen. Niemand müsse bereits wissen, ob später eine Anzeige erfolgen soll. Die Dokumentation sichere zunächst die Spuren und halte Handlungsmöglichkeiten offen.
Die betroffene Person muss noch keine endgültige Entscheidung treffen aber das, was geschehen ist, verschwindet nicht gemeinsam mit den sichtbaren Verletzungen.
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