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Community & Politik Kommentar

Menschenrechte statt „Heilung“

Warum das EU-weite Verbot von Konversionspraktiken jetzt kommen muss

Die Debatte um sogenannte „Konversionstherapien“ – Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern oder zu unterdrücken – hat im Frühjahr 2026 eine neue Dynamik erreicht. Mit der offiziellen Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative (ECI) „Ban on Conversion Practices“ im Europäischen Parlament ist das Thema endgültig auf der obersten legislativen Ebene der Union angekommen. Für die LGBTIQ-Community in Österreich bedeutet dieser Vorstoß mehr als nur symbolische Unterstützung: Er ist ein notwendiger Hebel gegen den jahrelangen Stillstand im nationalen Gesetzgebungsprozess.

Die europäische Ausgangslage: Vom Appell zum Gesetz

Hinter der Bürgerinitiative stehen über 1,2 Millionen verifizierte Unterschriften aus allen EU-Mitgliedstaaten. Die Kernforderung ist eindeutig: Die Europäische Kommission soll eine Richtlinie erlassen, die Konversionstherapien EU-weit unter Strafe stellt. In der Anhörung vor den Ausschüssen für bürgerliche Freiheiten (LIBE) und Rechte der Frau (FEMM) im März 2026 wurde betont, dass diese Praktiken einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche sowie psychische Unversehrtheit darstellen.

Die Kommission hat nun bis Ende Mai Zeit, rechtlich auf diese Initiative zu reagieren. Expert*innen erwarten, dass „Konversionspraktiken“ in die Liste der sogenannten „EU-Straftatbestände“ (Euro-Crimes) nach Artikel 83 AEUV aufgenommen werden könnten. Dies würde die Mitgliedstaaten zur Angleichung ihrer Strafgesetze verpflichten und verhindern, dass Anbieter dieser Praktiken innerhalb der EU weiterhin Schlupflöcher finden, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Bisher gleicht die Rechtslage in Europa einem Flickenteppich: Während Länder wie Malta, Frankreich und Deutschland bereits umfassende Verbote haben, fehlen diese in vielen osteuropäischen Staaten und – in konsequenter Form – auch in Österreich.

Zwischen Symbolpolitik und Stillstand

In Österreich stellt sich die Situation paradox dar. Zwar verabschiedete der Nationalrat bereits mehrfach einstimmige Entschließungen für ein Verbot von Konversionstherapien, eine umfassende gesetzliche Umsetzung bleibt jedoch bis heute aus. Vor allem beim Schutz von trans und nicht-binären Menschen blockierten Teile der ÖVP jahrelang mit Verweis auf angeblich offene Rechtsfragen, „Ergebnisoffenheit“ in der Beratung oder das Erziehungsrecht der Eltern. Das sind politische Ausreden. Denn Konversionspraktiken sind keine freiwilligen Angebote im neutralen Raum, sondern häufig Teil religiös-fundamentalistischer oder pseudowissenschaftlicher Strukturen, die mit sozialem Druck, Schuld und Angst arbeiten. Wer unter Angst vor Ausgrenzung oder Familienverlust einer „Heilung“ zustimmt, handelt nicht frei. Ein wirksames Gesetz muss daher sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität gleichermaßen schützen sowie auch Bewerbung und Vermittlung solcher Praktiken verbieten.

Fazit: Brüssel als notwendiger Taktgeber

Der Ball liegt bei der Europäischen Kommission. Eine EU-Richtlinie könnte Österreich dazu bewegen, seine Blockadehaltung aufzugeben und die jahrelange Rechtsunsicherheit zulasten der Community zu beenden. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Ob die Bundesregierung nun proaktiv handelt oder erst durch die Umsetzung supranationaler Vorgaben reagiert, bleibt abzuwarten. Die Zeit der folgenlosen Entschließungsanträge ist jedenfalls vorbei.

Text von Ina Pölzl

Internationales Komitee
HOSI Wien

Von Gastautor*in

Unter diesem Tag versammeln sich verschiedene Gastautor*innen der Lambda.