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Die Lebensrealität von queeren Personen in Haft

Die wenigsten Personen denken wohl gern darüber nach, wie es wäre, im Gefängnis zu sein. Und trotzdem leben tagtäglich auch queere Personen dort und müssen sich mit den Haftbedingungen auseinandersetzen. Wie es queeren Personen in Haft mit queerspezifischen Themen geht, hat vor kurzem das Ludwig Boltzmann Institut untersucht und die Ergebnisse im Bericht „LGBTIQ in Haft: Stärkung der Rechte von LGBTIQ Personen in Haft in der EU“ veröffentlicht, welcher auch kostenlos online abrufbar ist. Dabei wurden in vier Ländern Europas (Österreich, Ungarn, Italien, Griechenland) Interviews mit queeren (ehemals) Inhaftierten, Bediensteten des Strafvollzuges sowie Hilfsorganisationen geführt.

Ganz allgemein wurde im Bericht festgehalten, dass queere Personen in Haft ähnliche queer-diskriminierende Erfahrungen machen wie queere Personen in Freiheit. Trotzdem kommen in Haft auf jeden Fall haftspezifische Herausforderungen hinzu.

Zu Beginn ist es jedoch wichtig zu erwähnen, dass Erfahrungen immer individuell sind. Es gibt sehr bemühte Justizbedienstete, die sich der besonderen Sensibilität queerer Themen bewusst sind und gute Arbeit leisten, um diese Personengruppe zu schützen. Jedoch gibt es leider auch intolerante Justizbedienstete, die wenig Rücksicht nehmen, trans Personen mit dem dead name ansprechen und gegen queere Personen hetzen.

Gleichgeschlechtliche Sexualität in Haft

In Bezug auf nicht heteronormative Sexualität lässt sich sagen, dass gleichgeschlechtlicher Sex in Haft grundsätzlich nicht verboten ist, jedoch seitens des Personals stark auf die Freiwilligkeit geachtet wird, um sexuellen Übergriffen entgegenzuwirken. Dies kann so weit gehen, dass sexuelle Kontakte, die aus einem Bedürfnis nach Nähe und Zuneigung entstehen, aus Unsicherheit ebenso verhindert werden. Außerdem erzählen queere In­sass:innen, dass sie aus Angst vor Diskriminierung oft nicht offen über die eigene Sexualität sprechen können. Ein Outing in Haft sei besonders schwierig und man sei teils auf Schutz durch andere inhaftierte Personen angewiesen.

Besonders fällt auf, dass das Personal in Frauengefängnissen offener mit dem Thema gleichgeschlechtlicher Sexualität umgeht als in Männergefängnissen. Männliche Queerness wird auch innerhalb der Justiz tendenziell als Tabuthema angesehen, wobei sicher das traditionelle Verständnis von starker Männlichkeit mitspielt, das sich in der konservativ geprägten Justiz noch immer hält. Queeren Paaren wird manchmal erlaubt, gemeinsam in einem Haftraum zu leben. Männern werden Kondome zur Verfügung gestellt, wobei diese je nach Justizanstalt leichter oder schwerer zugänglich sind. Femidome/Lecktücher für Frauen gibt es hingegen nicht.

Ein häufiges Phänomen ist das der situativen Homosexualität. Eine Person hat also gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte, ohne sich als queer zu identifizieren. Ein Grund dafür ist die ausschließliche Verfügbarkeit von Personen desselben Geschlechts bei gleichzeitigem Bedürfnis nach Nähe.

Geschlechtliche Vielfalt in Haft

Die Justiz ist nach wie vor überfordert mit trans Personen. Das beginnt schon bei der binären Unterteilung in Frauen- und Männeranstalten. Zwar gibt es im internen Vollzugssystem die drei Geschlechter „männlich“, „weiblich“ und „keine Angabe“ zur Auswahl, derzeit ist aber keine Person unter „keine Angabe“ eingetragen, sehr wahrscheinlich aufgrund einer Angst vor Diskriminierung. Eigentlich sollte der Eintrag im zentralen Personenstandsregister dafür zählen, ob man in den Frauen- oder Männervollzug kommt. Für die Justiz bleiben hingegen meist biologische Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend. Soll heißen: Eine trans Frau, die Hormonpräparate einnimmt, jedoch keine geschlechtsangleichende Genital-OP gemacht hat, wird trotzdem meist in einer Männerabteilung leben. Als Grund hierfür wird seitens der Justiz einerseits die Angst vor physischer sowie sexueller Gewalt und andererseits auch die Angst vor Schwangerschaften anderer Häftlinge genannt.

Bei der Personendurchsuchung werden Insass:innen bei hinreichendem Verdacht durchsucht, was auch mit einer körperlichen Entblößung einhergeht. Diese Personendurchsuchung wird stets von einer Person desselben biologischen Geschlechtes durchgeführt. Also auch hier: eine trans Frau ohne geschlechtsangleichende Operation wird von einem Mann durchsucht. Nach Personenstandsänderung soll die Präferenz der untersuchten Person zählen, jedoch ist dies keine verbindliche Vorgabe und wird nicht immer umgesetzt.

Besonders kritisiert wurde auch, dass es in reinen Frauen- und Männeranstalten schwierig ist, „geschlechtsspezifische Produkte“ des „anderen“ Geschlechts zu erhalten. Eine trans Frau im Männervollzug tut sich also schwer, Dinge wie Strumpfhosen, Make-up und ähnliches einzukaufen.

Dass da in den Abläufen noch deutlich Luft nach oben ist, ist eindeutig. Trotzdem berichten trans Personen in Haft von einer grundsätzlich steigenden Akzeptanz. Eine Person erzählt zum Beispiel, nur noch selten beim dead name gerufen zu werden. Positiv zu erwähnen ist definitiv noch, dass es ein Urteil vom Landesgericht für Strafsachen Wien gibt, dass trans Personen ein Recht auf Transition haben. Dies wurde von einer trans Person in Haft erkämpft.

Aus der Sicht der Justizwache

Die Bediensteten der Justiz als die Bösen hinzustellen, wäre jedoch deutlich zu kurz gegriffen; das Problem ist eher strukturell. Es gibt viele motivierte und lernbereite Justizbedienstete, die das Gefühl haben, zu wenig Wissen über queere Lebensrealitäten zu haben und sich gerne fortbilden würden. Leider fehlen solche Fortbildungsmöglichkeiten innerhalb der Justiz weitgehend. Ich bin mir sicher, dass mehr Wissen über queere Themen zu mehr Verständnis gegenüber queeren Personen führen würde.

Belastend für die Justizwachebeamt:innen sei auch der Mangel an Richtlinien zu queerspezifischen Themen. Einzelfalllösungen haben zwar die Chance, bestmöglich auf die Lebenssituation jeder Person einzugehen. In der Praxis ist es jedoch meist so, dass es zu einem Gefühl der Unsicherheit sowie der Überforderung kommt und die scheinbar sicherste anstatt der besten Option gewählt wird. Hier braucht es definitiv noch klare Empfehlungen.

Medizinische Versorgung

Allgemein gilt in der Haft das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass sich die ärztliche und psychische Versorgung an den Sozialleistungen der Gesamtbevölkerung orientieren sollte. Dass dies so leider nicht abgedeckt werden kann, wird in den Medien immer wieder thematisiert. Schuld ist schlichtweg ein Fachkräftemangel.

Zu HIV lässt sich sagen, dass eine in Freiheit begonnene Behandlung auch in Haft fortgesetzt wird, was auch von den Insass:innen so bestätigt wird. Auch bei einer Diagnose in Haft erfolgt eine rasche medikamentöse Einstellung.

Auch bei in Freiheit begonnenen Hormontherapien ist es unbedingt notwendig, diese in Haft fortzusetzen; auch dies wird normalerweise ermöglicht. Deutlich schwieriger für trans Personen ist es, eine Hormonersatztherapie in Haft zu beginnen. Genauso wie bei Personen in Freiheit werden auch in Haft hierfür mehrere professionelle Stellungnahmen sowie eine fachärztliche Begleitung benötigt, was in Haft sehr schwer zu organisieren ist.

Resümee

Die Empfehlungen vom Ludwig Boltzmann Institut sind klar: unter anderem sollte freiwillige Sexualität aus einem Bedürfnis der Nähe heraus zugelassen werden, trans Personen sollte eine Transition (sofern gewünscht) ermöglicht werden, notwendige Medikamente sollten zur Verfügung gestellt werden und das Personal sollte in Bezug auf queere Themen geschult werden.

Nun ist der Strafvollzug gefordert, all diese Empfehlungen umzusetzen. Es ist kein Geheimnis, dass der Strafvollzug ein striktes und starres System ist, das sich nicht leicht ändern lässt. Aber einzelne Initiativen von inhaftierten Personen oder von Justizbediensteten zeigen, dass Veränderungen in Richtung Queersensibilität möglich sind und auch schrittweise erfolgen.

Text von Anonyma

Von Gastautor*in

Unter diesem Tag versammeln sich verschiedene Gastautor*innen der Lambda.