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Recht Schwerpunkt

30 Jahre Rechtsentwicklung

Entkriminalisierung

Während 1971 die grundsätzliche Entkriminalisierung homosexueller Handlungen erfolgte, bestanden zum Zeitpunkt der ersten Regenbogenparade im Jahr 1996 viele diskriminierende Rechtsvorschriften weiterhin fort.

Der § 209 StGB kriminalisierte gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen männlichen Personen, soweit ein Part das neunzehnte Lebensjahr, der andere Part jedoch noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte. Die Strafdrohung betrug sechs Monate bis fünf Jahre. Der Straftatbestand wurde durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erst im Jahr 2002 aufgehoben, wobei der VfGH die Verfassungswidrigkeit damals lediglich damit begründete, dass die starren Altersgrenzen des § 209 StGB zu „paradoxen Phasen der Strafbarkeit und Nichtstrafbarkeit in einer kontinuierlichen homosexuellen Männerbeziehung“ führten. Da der VfGH den Straftatbestand bereits dadurch als unsachlich und somit verfassungswidrig qualifizierte, ging er in seiner Entscheidung bedauerlicherweise jedoch mit keinem Wort auf die Ungleichbehandlung zwischen einer männlich-gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlung gegenüber heterosexuellen bzw. weiblich-gleichgeschlechtlichen Handlungen ein. Bis dahin erfolgte Verurteilungen wurden jedoch weder getilgt noch aufgehoben – beides folgte erst mehr als 10 Jahre später.

Familienrecht

Trotz aller Anstrengungen, die Ehe für alle zu öffnen, wurde dieser Vorschlag von der Politik nicht angenommen und stattdessen gleichgeschlechtlichen Paaren ab 2010 das Institut der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung gestellt. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe sehr ähnlich, ihr jedoch nicht in sämtlichen Belangen gleichgesetzt.

2013 erfolgte sodann ein weiterer wichtiger Schritt durch eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Der Gerichtshof sah im Ausschluss von der Stiefkindadoption eine unzulässige Diskriminierung nach Art 14 iVm Art 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben), da unverheirateten heterosexuellen Paaren eine Stiefkindadoption erlaubt wurde, unverheirateten homosexuellen Paaren jedoch nicht.

2014 wurde gleichgeschlechtlichen Paaren sodann durch ein Erkenntnis des VfGH auch die Möglichkeit einer Familiengründung durch Fremdkindadoption und durch künstliche Fortpflanzung eröffnet. Ergänzend erfolgte eine Änderung im ABGB, wonach die Frau, die das Kind nicht geboren hat, Elternteil sein kann, wenn sie mit der Mutter in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und diese die Elternschaft anerkannt hat oder deren Elternschaft gerichtlich festgestellt ist.

Ein weiterer entscheidender Durchbruch erfolgte 2017 mit einem Erkenntnis des VfGH: Dass die Ehe nur heterosexuellen Paaren offenstand, widersprach dem Gleichheitsgrundsatz. Ab 2019 ist es sohin auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich, eine Ehe einzugehen.

Transrechte

Nachdem Österreich zunächst Vorreiter in der rechtlichen Anerkennung von trans Personen war, kam es zunächst leider zu einem spürbaren Rückschritt: Im Dezember 2024 erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass eine ersatzlose Streichung des Geschlechtseintrags unzulässig sei, und knüpfte dabei wieder stärker an ein binäres Geschlechterverständnis an.

Dem trat der VfGH Ende 2025 klar entgegen: Er hob die Entscheidung des VwGH auf und stellte klar, dass eine Verpflichtung zur Einordnung in ein binäres Geschlechtersystem mit Art 8 EMRK unvereinbar ist. Transidente und nicht-binäre Personen dürfen demnach nicht gezwungen werden, ihr Geschlecht als „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben – auch die Möglichkeit der Streichung des Geschlechtseintrags ist grundsätzlich zuzulassen.

30 Jahre nach der ersten Regenbogenparade ist rechtlich vieles erreicht – doch abgeschlossen ist die Gleichstellung noch nicht. Während viele zentrale Diskriminierungen beseitigt wurden, zeigen aktuelle Entwicklungen und Debatten, etwa rund um Konversionstherapien, wie wichtig es ist, weiterhin auf die Straße zu gehen.

Text von Victoria Salmina

Rechtsanwaltsanwärterin mit Fokus auf
Familien- und Strafrecht

Von Gastautor*in

Unter diesem Tag versammeln sich verschiedene Gastautor*innen der Lambda.