Ende Januar 2026 setzte die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg ein starkes politisches Zeichen: Mit klarer Mehrheit forderten Abgeordnete aus 46 Staaten ein umfassendes Verbot von Konversionspraktiken in allen Mitgliedstaaten. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen zu verändern – trotz klarer wissenschaftlicher Belege für ihre Wirkungslosigkeit und schwere psychische Schäden bei Betroffenen. In einer Resolution rief das Gremium die europäischen Länder dazu auf, diese Praktiken klar zu definieren, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu belegen und Schutz- sowie Monitoringmechanismen einzurichten.
In Österreich sind Konversionsmaßnahmen derzeit nicht explizit verboten. Obwohl der Nationalrat mehrmals einstimmig ein Schutzgesetz, insbesondere für Minderjährige, befürwortet hat, fehlt ein konkreter Gesetzesentwurf im Parlament, und Unklarheiten in der Definition verzögern weiterhin den gesetzlichen Schutz. Queere Organisationen kritisieren, dass dadurch Menschen in Österreich weiterhin ungeschützt sind gegenüber Praktiken, die von Fachgesellschaften klar als psychisch hochgefährlich eingestuft werden.
Ähnlich sieht es im Nachbarland Schweiz aus: Nach wie vor fehlt dort ein bundesweites Verbot sogenannter „Konversionstherapien“. Seit 2022 blockiert der Ständerat die Entscheidung über ein Bundesgesetz. Raphaël Bize, Arzt und Forscher zur Gesundheit marginalisierter Gruppen in Lausanne, sieht darin eine politische Hinhaltetaktik mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. In einem Klima, in dem feindliche Diskurse über Inklusion und Vielfalt zunehmen, fordert er eine klare politische Verantwortungsübernahme.
Bevor wir beginnen: Raphaël Bize, welche Pronomen bevorzugen Sie?
Ah! Danke für die Frage – ich verwende die Pronomen er/ihm.
Manche sagen, Konversionsmaßnahmen seien in der Schweiz nur ein Randproblem und rechtfertigten keine Debatte auf Bundesebene. Was entgegnen Sie dem?
Wir sprechen von Praktiken, die bis zum Suizid führen können, keinerlei wissenschaftliche Grundlage haben und den Menschenrechten widersprechen. Viele NGOs stufen sie sogar als Folter ein. Für mich gilt daher: Schon wenn eine einzige Person in diesem Land einer solchen Intervention ausgesetzt ist, muss das ausreichen, um eine nationale Debatte zu führen.
Wissen wir, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind?
Nein, denn das wird nicht systematisch erfasst. Die einzigen Frühwarnstellen sind LGBTQIA+-Organisationen und ihre nationalen Helplines, bei denen solche Erfahrungen gemeldet werden.
Der Umfang dieser Praktiken wirkt manchmal unscharf. Politische Entscheidungsträger*innen verwenden das mitunter auch als Argument. Wovon genau sprechen wir?
Genau diese Debatte findet derzeit auch im Schweizer Bundesparlament statt. Für mich umfassen diese „Therapien“ jeden Versuch – explizit oder implizit –, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern. Und zwar unabhängig davon, ob dies gegen den Willen der Person geschieht oder mithilfe manipulativer Techniken, die den Eindruck erwecken, die Person handle freiwillig.
Einige Gruppen argumentieren dennoch, es handle sich um eine freie Entscheidung, die sexuelle Orientierung ändern zu wollen – und ein Verbot würde die individuelle Freiheit verletzen.
Genau deshalb ist eine möglichst präzise Definition so wichtig. Gruppen, die so argumentieren, behaupten auch oft, Menschen auf einem „frei gewählten spirituellen Weg“ zu begleiten. In Wirklichkeit besteht häufig ein psychischer Druck – ausgeübt durch religiöse oder familiäre Autoritätsfiguren –, der dazu führt, dass Betroffene irgendwann glauben, der Wunsch zur Veränderung komme von ihnen selbst. Indem man ihnen immer wieder sagt, „das ist heilbar“, übernehmen sie diese Vorstellung. Mit der Zeit vergessen sie, wie stark sie einer Gehirnwäsche ausgesetzt waren.
Worin liegt die Gefahr eines solchen Brainwashings?
Es ist gefährlich, Menschen glauben zu lassen, man könne Homosexualität oder Geschlechtsidentität „heilen“. Denn damit wird suggeriert, eine „Behandlung“ könne etwas bewirken – obwohl die Wissenschaft klar zeigt, dass es nichts zu behandeln gibt. Diese Art von Diskurs ist hochtoxisch und erhöht das Suizidrisiko massiv. Wenn mich jemand zu etwas zwingt und es funktioniert nicht, entsteht eher Wut, die ich gegen diese Person oder Gruppe richten kann. Wenn ich jedoch glaube, ich selbst wolle mich ändern, und es klappt nicht, führt diese Frustration zu einem enormen psychischen Stress, der sich nur gegen mich selbst richtet.
Die Kantone Waadt und Neuenburg haben Konversionsmaßnahmen bereits verboten, andere bereiten ähnliche Schritte vor. Reichen kantonale Gesetze nicht aus? Braucht es wirklich ein Bundesgesetz?
Mir ist der Begriff der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit sehr wichtig. Die Schweiz betont in ihrer Verfassung, ihren Gesetzen und ihren Werten stark die Gleichbehandlung und die territoriale Gerechtigkeit. Aktuell ist die Situation zwischen den Kantonen jedoch völlig ungerecht.
2022 hat der Schweizer Nationalrat eine entsprechende Motion mit klarer Mehrheit angenommen. Der Ständerat hat sie jedoch sistiert und will einen Bericht des Bundesrats abwarten, der die Gesetzgebungskompetenzen klären soll.
Ja, aufgrund eines Postulats eines SVP-Abgeordneten [Anmerkung der Redaktion: Schweizer Volkspartei], der zusätzlich verlangte, genauer zu definieren, was unter Konversionspraktiken zu verstehen ist, und deren Häufigkeit zu beziffern.
Drei Jahre später liegt dieser Bericht noch immer nicht vor. Warum?
Das ist eine klassische Verzögerungsstrategie, um das Unvermeidliche hinauszuschieben. Es erinnert an die Abstimmung zur „Ehe für alle“: Die wurde im Ständerat mit nur einer Stimme Unterschied entschieden. Wenn die SVP bei den nächsten Wahlen zulegt – wie es Umfragen nahelegen –, kann es für sie taktisch sinnvoll sein, ein solches Projekt zu verzögern, in der Hoffnung auf eine künftige ablehnende Mehrheit im Parlament. [AdR: Die Vorlage zur Ehe für alle wurde nach jahrelangen Beratungen im Dezember 2020 von beiden Schweizer Parlamentskammern, National- und Ständerat, verabschiedet. Sie kam am 26. September 2021 zur Volksabstimmung, wo sie mit rund 64 % Ja-Stimmen angenommen wurde, und trat am 1. Juli 2022 in Kraft.]
Welche weiteren Argumente für das Aufschieben einer Gesetzgebung kommen Ihnen zu Ohren?
Ich höre oft, man könne solche Situationen als Einzelfälle mithilfe der bestehenden Gesetze zur physischen oder psychischen Integrität regeln. Dieses Argument basiert auf der Annahme, es gebe nur sehr wenige Betroffene. Doch bei so gefährlichen Interventionen rechtfertigt sich aus meiner Sicht ein explizites Gesetz vollkommen.
Ein weiteres Argument, das etwa im Waadtländer Kantonsparlament vorgebracht wurde, war die Sorge, ein schlecht formuliertes Gesetz könne geschlechtsbestätigende Behandlungen für trans Personen verhindern. Das zielte darauf ab, die Debatte schlicht umzudrehen – und zeugte von einem grundlegenden Missverständnis: Hier geht es nicht darum, die Geschlechtsidentität zu ändern, sondern sie zu bestätigen. In der Diskussion mussten dann aber selbst die Gegner*innen einräumen, dass es keinerlei wissenschaftliche Grundlage für Konversionsmaßnahmen gibt.
Machen Ihnen solche politischen Manöver Angst?
Ich bin sehr besorgt über die politische Entwicklung – nicht nur in der Schweiz, sondern auch international, etwa in Italien, Frankreich, Österreich, Deutschland oder den USA. Dort zeigt sich besonders deutlich der Effekt des sogenannten „Overton-Fensters“: Indem extrem schockierende Aussagen gemacht werden, erscheinen weniger extreme plötzlich „normal“. Donald Trump hat diese Strategie konsequent verfolgt, und das hat Auswirkungen auf die ganze Welt.
Das verändert Denkweisen.
Ja, und es verharmlost die extreme Rechte in Europa. Ich befürchte, dass so vor allem das Radikalisierungspotenzial politisch erfolgreicher, konservativer Parteien unterschätzt wird.
Zur Person
Raphaël Bize forscht und lehrt am Universitären Zentrum für Allgemeinmedizin und öffentliche Gesundheit „Unisanté“ in Lausanne (Kanton Waadt). Als ehemaliges Mitglied der Schweizer Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit engagiert er sich aktiv in der Beratung und wissenschaftlichen Begleitung politischer Entscheidungsträger auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, LGBTIQ+-Gesundheitsthemen in der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen zu verankern. Neben seiner Lehrtätigkeit an der Universität Lausanne entwickelte er etwa das Online-Weiterbildungsprogramm I-CARE. Es richtet sich an Medizinstudierende, niedergelassen Ärzt*innen sowie an Pflegefachpersonen und -studierende. Im Fokus stehen die Gesundheitsbedürfnisse von Menschen mit vielfältiger sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und ‑ausdruck sowie unterschiedlichen Geschlechtsmerkmalen – und die Rolle von Fachpersonen für respektvolle und angemessene Versorgung.
Dieses Interview entstand im Rahmen der journalistischen Grundausbildung am Centre de formation au journalisme et aux médias (CFJM) in Lausanne. Das französische Original wurde auf der Website der Universität Lausanne veröffentlicht.
