{"id":9500,"date":"2025-05-30T00:17:00","date_gmt":"2025-05-29T22:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=9500"},"modified":"2025-05-29T20:52:21","modified_gmt":"2025-05-29T18:52:21","slug":"diskriminierung-durch-formulare","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=9500","title":{"rendered":"Diskriminierung durch Formulare"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fehlende Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt? So k\u00f6nnen Betroffene sich wehren und Unternehmen ihre Kommunikation diskriminierungsfrei gestalten.<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\">Zahlreiche Unternehmen nutzen den Pride-Monat, um sich als LGBTQIA+-freundlich zu positionieren. Dieses Engagement ist wichtig. Doch gerade im Alltag zeigt sich, dass noch viel zu tun ist, um dieses Bekenntnis auch in der Praxis konsequent umzusetzen. Ein Beispiel daf\u00fcr ist die fehlende Ber\u00fccksichtigung geschlechtlicher Vielfalt in der Kommunikation mit Kund*innen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob bei Online-Bestellungen oder der Anmeldung zu Dienstleistungen: In Formularen verlangen Unternehmen h\u00e4ufig die Angabe von Anrede oder Geschlecht. Dies kann f\u00fcr Kund*innen zu einer diskriminierenden Erfahrung werden, denn h\u00e4ufig stehen nur die bin\u00e4ren Optionen \u201eHerr\u201c oder \u201eFrau\u201c bzw. \u201em\u00e4nnlich\u201c oder \u201eweiblich\u201c zur Auswahl. F\u00fcr nicht-bin\u00e4re und intergeschlechtliche Personen bedeutet das, entweder eine falsche Angabe \u00fcber das Geschlecht machen zu m\u00fcssen oder auf bestimmte Angebote und Services zu verzichten. Die fehlende Ber\u00fccksichtigung geschlechtlicher Vielfalt ist kein blo\u00dfes Vers\u00e4umnis, sondern kann im Alltag zu einer echten Barriere werden \u2013 und stellt letztlich eine Diskriminierung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu dieser Einsch\u00e4tzung kam auch die Gleichbehandlungskommission in folgendem Fall: Eine Person wollte sich \u00fcber ein Kontaktformular bei einem Fitnessstudio anmelden. Die Anmeldung war jedoch nicht m\u00f6glich, da in einem Pflichtfeld das Geschlecht angegeben werden musste. Zur Auswahl standen ausschlie\u00dflich die Optionen \u201em\u00e4nnlich\u201c und \u201eweiblich\u201c \u2013 keine davon entsprach dem nicht-bin\u00e4ren Geschlecht der Person. Die Person h\u00e4tte die Dienstleistung somit nur unter Angabe einer falschen Geschlechtsangabe in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Die Gleichbehandlungskommission stellte fest, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu einer Dienstleistung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) vorliegt (GBK III\/333\/24).<\/p>\n\n\n\n<p>Neben dem GlBG bieten auch datenschutzrechtliche Bestimmungen Schutz. So entschied zuletzt der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH), dass die Verpflichtung zur Angabe von \u201eHerr\u201c oder \u201eFrau\u201c beim Online-Ticketkauf gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verst\u00f6\u00dft. Da diese Information f\u00fcr den Erwerb eines Tickets nicht erforderlich ist, widerspricht ihre Erhebung dem Grundsatz der Datenminimierung. Dar\u00fcber hinaus sieht die DSGVO in Artikel 16 vor, dass unrichtige personenbezogene Daten (dazu geh\u00f6ren auch das Geschlecht und die Anrede) berichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die fehlende Ber\u00fccksichtigung geschlechtlicher Vielfalt beschr\u00e4nkt sich jedoch nicht nur auf Formulare. Um den Kontakt zu Kund*innen zu personalisieren, verwenden Unternehmen oft geschlechtsspezifische Anreden wie z.B. \u201eSehr geehrter Herr\u201c oder \u201eSehr geehrte Frau\u201c. Eine geschlechtsneutrale Alternative w\u00e4re etwa \u201eGuten Tag Vorname Nachname\u201c. Ist eine neutrale Anrede nicht w\u00e4hlbar oder wird aufgrund des Vornamens eine Anrede zugeschrieben, kann es zu Misgendering kommen. Wird das Geschlecht einer Person trotz Hinweises wiederholt missachtet, kann eine diskriminierende Bel\u00e4stigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (\u00a7 35 GlBG) vorliegen \u2013 auch dann, wenn die Kommunikation automatisiert erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) hilft Unternehmen bei der Gestaltung von diskriminierungsfreien Formularen f\u00fcr Kund*innen. Die daf\u00fcr entwickelte Empfehlung der GAW kann kostenlos auf <a href=\"http:\/\/www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at\" data-type=\"link\" data-id=\"www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at\">www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at<\/a> heruntergeladen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die aufgrund fehlender M\u00f6glichkeit zur korrekten Geschlechtsangabe oder Anrede diskriminiert werden, erhalten bei der GAW Unterst\u00fctzung. Sie k\u00f6nnen mithilfe eines Musterschreibens, das auf der Website verf\u00fcgbar ist, direkt Kontakt zu Unternehmen aufnehmen und sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen. Wer Diskriminierung erlebt, kann sich auch direkt an die GAW wenden, kostenlos und vertraulich. Hier bekommen Personen rechtliche Beratung und Unterst\u00fctzung. Eine erste Einsch\u00e4tzung kann auch online \u00fcber die digitale Erstberatung auf der Website der GAW erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Text von der Gleichbehandlungsanwaltschaft<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fehlende Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt? So k\u00f6nnen Betroffene sich wehren und Unternehmen ihre Kommunikation diskriminierungsfrei gestalten. Zahlreiche Unternehmen nutzen den Pride-Monat, um sich als LGBTQIA+-freundlich zu positionieren. Dieses Engagement ist wichtig. Doch gerade im Alltag zeigt sich, dass noch viel zu tun ist, um dieses Bekenntnis auch in der Praxis konsequent umzusetzen. 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