{"id":2295,"date":"2023-03-03T00:24:00","date_gmt":"2023-03-02T23:24:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=2295"},"modified":"2023-03-02T22:44:53","modified_gmt":"2023-03-02T21:44:53","slug":"niemals-vergessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=2295","title":{"rendered":"Niemals vergessen!"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus in Wien<\/h2>\n\n\n\n<p>Vom Mai bis November 2022 veranstaltete QWIEN, das Wiener Zentrum f\u00fcr queere Geschichte, eine zehnteilige Vortragsreihe zur Geschichte von M\u00e4nnern und Frauen, die wegen ihrer Homosexualit\u00e4t verfolgt wurden. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung referierten die drei Historiker Luis Paulitsch, Franz X. Eder und Hannes Sulzenbacher \u00fcber Homosexuelle als Opfer im Nationalsozialismus in Wien. <\/p>\n\n\n\n<p>Luis Paulitsch befasste sich mit der Strafjustiz in der sogenannten Ostmark. Paulitsch ist Jurist und als Ethiker und Zeithistoriker des \u00d6sterreichischen Presserats t\u00e4tig. Er fokussierte sich auf Gerichtsverfahren, die zwischen 1938 und 1945 am Landesgericht Wien stattfanden und durch mehrere Instanzen gingen. Dabei entstand ein Spannungsfeld zwischen vordergr\u00fcndiger Objektivit\u00e4t und gezielter Unterdr\u00fcckung. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Rolle der Justiz<\/h3>\n\n\n\n<p>In der NS Zeit wurde die Rolle der Justiz anders gesehen: Die Justiz hatte den Boden der Existenz der Nation zu bieten und sich so am Willen der deutschen Volksgemeinschaft zu orientieren. Es war nicht mehr die Aufgabe der Gerichte, die Rechte der Individuen zu sch\u00fctzen. Vor diesem Hintergrund \u00fcberrascht es nicht, dass auch die \u00f6sterreichischen Gerichte nach dem Anschluss zum Werkzeug nationalsozialistischer Machtaus\u00fcbung wurden. Wenige Wochen nach dem Anschluss kam es zun\u00e4chst zu personellen S\u00e4uberungen. J\u00fcdinnen und Juden wurden aus der Rechtsprechung und Justizverwaltung ausgeschlossen. Den Nazis kam es damals gelegen, dass viele Staatsanw\u00e4lte und Richter mit der NS-Ideologie sympathisierten. Neben den personellen S\u00e4uberungsma\u00dfnahmen kam es auch zur Eingliederung der \u00f6sterreichischen Justiz in die deutsche Gerichtsordnung. Es spricht aus heutiger Sicht einiges daf\u00fcr, dass \u00d6sterreich f\u00fcr die Nazis zun\u00e4chst ein Experimentierfeld darstellte, um Rechtsangleichungsprobleme auszuloten, wie sie dann im Zuge der Annexion, also der Eroberung weiterer Gebiete auftreten w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>In der NS-Ideologie stellte die diverse beziehungsweise queere Kultur der Zwischenkriegszeit eine der Antipoden ihrer imaginierten gesunden heterosexuellen arischen Gesellschaft dar. Zum einen, weil Homosexuelle angeblich das Volkswachstum quantitativ negativ gef\u00e4hrdeten, n\u00e4mlich durch die Vergeudung von Zeugungskraft. Dazu kam die Vermischung und Abgrenzung von homosozialen und homoerotischen M\u00e4nnerbeziehungen in den eigenen NS-Organisationen. Homosexuelle Handlungen wurden hier als eine Art Seuche angesehen, die von \u00e4lteren auf j\u00fcngere Personen \u00fcbertragen wurden. Jugendf\u00fchrer, Priester und Lehrer, die sich an Knaben heranmachten, Offiziere, die junge Soldaten verf\u00fchrten, also jene Typen, die den autorit\u00e4r strukturierten M\u00e4nnerbund angeblich konterkarierten. Die NS-Ideologen sahen nicht-heterosexuelles Verhalten auch deshalb als problematisch, weil es aus der polaren Zweigeschlechtlichkeit herausfiel. Gerade in Gerichtsakten und Gutachten wurde immer wieder auf die Vermischung und Aufl\u00f6sung der angeblich nat\u00fcrlichen beziehungsweise gesunden Geschlechtergrenze hingewiesen. Bei der Zuschreibung polarer Geschlechterrollen ging es vor allem darum, ob eine Person bei der sexuellen Interaktion den initiierenden, treibenden Part eingenommen hatte und damit der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin war. Es ging vor allem um die sogenannte \u201eAusrottung der Homosexualit\u00e4t als Entartungsform\u201c und damit um jene Personen, die andere zu diesen Handlungen verf\u00fchrten oder sogenannte Wiederholungst\u00e4ter*innen waren. Als h\u00e4ufigste Verteidigungsstrategie beriefen sich deshalb die Angeklagten darauf, durch eine insbesondere \u00e4ltere Person, verf\u00fchrt geworden zu sein. Die sogenannten \u201eT\u00e4ter*innen\u201c machten nur rund zwei Prozent der in gleichgeschlechtlicher Handlung involvierten Straft\u00e4ter*innen aus. Die Majorit\u00e4t an Mitl\u00e4ufer*innen und Verf\u00fchrten sollten hingegen das Potential zur Besserung oder Heilung haben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Drei F\u00e4lle<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei dem vorgestellten Fall des Hamburger Harry Helmut ist zu erkennen, die Strafen nach der NS-Zeit liefen weiter und Homosexuelle wurden vor, w\u00e4hrend und nach der NS-Zeit verfolgt. Harry Helmut arbeitete als Kellner in einem Caf\u00e9, wo er \u201ewarmer Kellner\u201c genannt und infolge abgewertet wurde, worauf er in die F\u00e4nge der Wiener Kriminalpolizei geriet. Obwohl unbescholten, wurde Harry Helmut als gef\u00e4hrlicher Gewohnheitsverbrecher zu zwei Jahre Zuchthaus verurteilt. Das wurde damit begr\u00fcndet, dass hier eine mehrfache strafbare Handlung mit b\u00f6sem Vorsatz vorl\u00e4ge. Besonders ein Argument f\u00e4llt auf: Die m\u00f6glichen Straftaten sind \u201eeine erhebliche St\u00f6rung des geordneten Gemeinschaftslebens\u201c. Nach dem zugrundeliegenden Paragraphen h\u00e4tte hier auch eine Sicherungsverwahrung angewandt werden k\u00f6nnen, mit der ein Individuum unter Umst\u00e4nden auch dauerhaft von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden konnte. Es kam anders: Harry Helmut wurde, nachdem das Dritte Reich besiegt worden war, Anfang 1945 vorzeitig aus der Haft entlassen. Seine Spur verlor sich, bis er 1953 in einer Pension in der W\u00e4hringer Stra\u00dfe eincheckte und nach einer Hotelmeldung die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden aufmerksam wurden. Zun\u00e4chst wurde amtlich festgestellt, dass er eine von einem nationalsozialistischen Gericht verf\u00fcgte Strafe noch nicht abgeb\u00fc\u00dft hatte. Anders als in anderen F\u00e4llen wurde er dann aber nicht verhaftet, sondern erhielt einen bedingten Strafnachlass auf eine Probezeit von drei Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem anderen Fall, \u00fcber das die Vortragenden berichteten, wurde das gesunde Volksempfinden zum Vorteil der Angeklagten in Stellung gebracht. Hier ging es um m\u00f6gliche Straffreiheit von zwei Frauen aus Hindenburg, aus dem sogenannten \u201eAltreich\u201c. In Deutschland waren zum Unterschied zu \u00d6sterreich gleichgeschlechtliche Handlungen unter Frauen niemals unter Strafe gestanden. Eigentlich handelte es sich um Ermittlungen wegen Diebstahls, bei denen die Kriminalpolizei Aufzeichnungen und Briefe fanden, aus denen nach Ansicht der Polizei klar hervorging, die beiden Hilfsarbeiterinnen standen in widernat\u00fcrlicher Beziehung zueinander. Die unterschiedlichen Strafrechtssysteme des ehemaligen \u00d6sterreich und Deutschland verhalfen den beiden Frauen zun\u00e4chst zu einem Freispruch, was ihre homosexuellen Beziehungen betraf, jedoch nicht des Diebstahles, den beide gestanden. Denn beide argumentierten vor Gericht, nicht gewusst zu haben, dass ihre Handlungen in \u00d6sterreich strafbar waren. Darauf wurde in der Urteilsbegr\u00fcndung eingegangen: \u201eEs w\u00e4re eine unbillige H\u00e4rte und w\u00fcrde auch dem gesunden Volksempfinden widersprechen eine Tat, die [\u2026] in Unkenntnis der Strafbestimmung [begangen wurde] zu bestrafen\u201c. Diese Interpretation wurde aber in der Berufung als verfehlt bezeichnet und beide Frauen zu schwerem Kerker verurteilt. <\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt noch ein Beispiel f\u00fcr das besondere Augenmerk der NS-Zeit auf die sogenannte Volkskraft: In einem Fall von Onanie unter Wehrmachtssoldaten wurde 1944 der T\u00e4ter zu einem Jahr Gef\u00e4ngnis sowie milit\u00e4rischem Rangverlust verurteilt. In der Urteilsbegr\u00fcndung wurde argumentiert, \u201e\u2026dass die Seuche der Homosexualit\u00e4t die Volkskraft bedroht, schon in ihren Keimen mit aller Energie bek\u00e4mpft werden muss. Ganz besonders ist dies innerhalb der Wehrmacht und vor allem im Kriege notwendig\u2026\u201c. <\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\">\n<figure class=\"aligncenter size-full is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Franz.jpg\" alt=\"Cover &quot;Franz&quot;\" class=\"wp-image-1604\" width=\"359\" height=\"572\" srcset=\"https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Franz.jpg 478w, https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Franz-188x300.jpg 188w, https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Franz-94x150.jpg 94w\" sizes=\"auto, (max-width: 359px) 100vw, 359px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Passend dazu ist auch das Buch \u201eFranz. Schwul unterm Hakenkreuz\u201c von J\u00fcrgen Pettinger zu empfehlen, weil die Geschichte von Franz Doms aufzeigt, wie drastisch in der NS-Zeit geglaubt wurde, die nationalsozialistische Volksgemeinschaft m\u00fcsse gesch\u00fctzt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfend ist nach diesem kurzen Einblick in die Vortragsreihe noch darauf hinzuweisen, dass ab Juni alle Vortr\u00e4ge auch in einem Sammelband nachgelesen werden k\u00f6nnen. Denn QWIEN plant ein Buch mit ihnen zu ver\u00f6ffentlichen, um das Schicksal dieser Opfergruppe der NS-Verfolgung sichtbarer zu machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus in Wien Vom Mai bis November 2022 veranstaltete QWIEN, das Wiener Zentrum f\u00fcr queere Geschichte, eine zehnteilige Vortragsreihe zur Geschichte von M\u00e4nnern und Frauen, die wegen ihrer Homosexualit\u00e4t verfolgt wurden. 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