{"id":1931,"date":"2022-06-03T00:17:00","date_gmt":"2022-06-02T22:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1931"},"modified":"2022-05-25T23:13:43","modified_gmt":"2022-05-25T21:13:43","slug":"die-utopie-der-freiheit-vor-recht-und-staatsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1931","title":{"rendered":"Die Utopie der Freiheit vor Recht und Staatsordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-drop-cap\">Einigen wird das \u201eV\u00f6lkerrechtssubjekt Staatenbund \u00d6sterreich\u201c noch ein Begriff sein: Es handelte sich um eine Organisation\/Gemeinschaft an staatsfeindlichen Personen, die die Hoheitsgewalt der Republik \u00d6sterreich nicht anerkannten. Die \u201ePr\u00e4sidentin\u201c des Staatenbundes Monika Unger, welche fr\u00fcher in der FP\u00d6 aktiv war, wurde wegen Hochverrats und anderer Delikte rechtskr\u00e4ftig zu einer 12-j\u00e4hrigen Haftstrafe verurteilt, andere hochrangige Mitglieder fassten ebenso Freiheitsstrafen  \u2013 wegen Hochverrats  \u2013 aus. Die Mitglieder des Staatenbundes erhielten erfundene Dokumente, wie z.B. eine \u201eLebendmeldung\u201c quasi als Personaldokument oder ein Ersatz-Kfz-Kennzeichen oder sog. \u201eLandbucheintr\u00e4ge\u201c f\u00fcr Grundst\u00fccke, die das Grundbuch ersetzen sollten. Diese abstruse Schattenverwaltung, die sich von der \u201eFirma \u00d6sterreich\u201c, wie man die Republik \u00d6sterreich bezeichnete, abgrenzen wollte, erkannte deren Institutionen nicht an. Dies schaut auf den ersten Blick nur l\u00e4cherlich aus; doch hatte der Staatenbund \u00d6sterreich im Laufe der Jahre eine beachtliche Mitgliederanzahl von an die 1800 Personen aufgebaut, was ein drastisches Einschreiten der Justiz unausweichlich machte. Es gibt noch andere staatsfeindliche Organisationen wie z.B.: \u201eTerrania\u201c, \u201eFreeman\u201c oder die \u201eReichsb\u00fcrger\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Staatsverweigerer<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Staatsverweigererszene stellt nat\u00fcrlich eine radikale und in diesem Sinne jedenfalls unerw\u00fcnschte Form an Personengruppen dar, die sich dem (staatlichen) System entziehen wollen. Es gibt wesentlich mildere und sozial vertr\u00e4gliche Formen von diesfalls besser als \u201eAussteigertum\u201c zu bezeichnenden Lebensformen. Dabei geht es um Menschen, die sich nicht in den grauen Berufsalltag eingliedern wollen, auf Hab und Gut gro\u00dfteils verzichten, aus den Gro\u00dfst\u00e4dten ziehen, naturverbunden und an die Urformen des menschlichen Zusammenlebens anlehnend (teilweise z.B. durch Ern\u00e4hrung mit sog. \u201eUrkost\u201c) leben m\u00f6chten. Ein gutes Bild, wo viele dieser Anspr\u00fcche erf\u00fcllt sind, bietet z.B. die Aussteigerszene auf der Insel La Gomera, Spanien, die auch deutschsprachige Mitglieder z\u00e4hlt. Aber auch andere bei Deutschsprachigen beliebte Mittelmeerdestinationen (z.B. Mallorca) kennen eine gewisse Aussteigerkultur \u2013 wobei die Bandbreite zu schlichten Dauerurlauber:innen gro\u00df sein kann. All dies beruht auf dem v\u00f6llig nachvollziehbaren Wunsch aus den Zw\u00e4ngen und starren Regeln des Alltags auszubrechen, dem Streben nach Selbstverwirklichung und dem Entkommen vor Stress und Rastlosigkeit der hochentwickelten Leistungsgesellschaft. Auch k\u00f6nnen gesundheitliche Faktoren (Burnout-Erkrankung, etc.) zu einem K\u00fcrzertreten zwingen. Freilich gibt es gewisse Grenzen, ganz kann man dem staatlichen Leben nicht den R\u00fccken zukehren. Auf Geld als Zahlungsmittel kann man nie g\u00e4nzlich verzichten. Auch den M\u00fchlen der Beh\u00f6rden kann man sich nicht entziehen (vgl. u.a. gewisse gesetzliche Versicherungspflichten, Meldepflichten), wenngleich man den Kontakt freilich auf das Allern\u00f6tigste reduzieren kann. <\/p>\n\n\n\n<p>Eine v\u00f6llige Freiheit vor staatlicher Ordnung und rechtlichen Normen ist daher defacto nicht m\u00f6glich. Wenn man von oben genannten gewissen Verwaltungsnormen und Verpflichtungen gegen\u00fcber Beh\u00f6rden absieht, gibt es noch einen viel grunds\u00e4tzlicheren Normenapparat, von Hoheitsnormen bis hin zum Privatrecht, das alle B\u00fcrger:innen im Verh\u00e4ltnis zueinander, ob man will oder nicht, in ein Normengef\u00fcge einbettet. Es gibt Staatsgrenzen, die zu beachten sind, und damit verbunden gewisse individuelle Bewegungs- und Aufenthaltsbeschr\u00e4nkungen. Das Strafrecht ahndet Verst\u00f6\u00dfe gegen selbiges teilweise mit Haft. Ohne jegliches Staatsgef\u00fcge w\u00e4re das menschliche Zusammenleben chaotisch und es w\u00fcrde nur das \u201eRecht des St\u00e4rkeren\u201c gelten. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Recht als selbstverst\u00e4ndliche Gegebenheit<\/h3>\n\n\n\n<p>Einen sehr grunds\u00e4tzlichen Einblick in diese Gedankenwelt bietet das Feld der Rechtsphilosophie und Rechtsethik, das sich dabei auch mit den ganz urspr\u00fcnglichen rechtsbezogenen Fragen des menschlichen Zusammenlebens auseinandersetzt:<\/p>\n\n\n\n<p>Recht sei demnach  \u2013 so der Grundtenor  \u2013 sogar eine gewisse selbstverst\u00e4ndliche Gegebenheit unseres Zusammenlebens. Wir pochen sogar umgangssprachlich auf \u201eunser Recht\u201c, fragen uns was \u201erechtens sei\u201c. Der Grundsatz \u201eubi societas, ibi ius\u201c (wo Gesellschaft ist, dort ist Recht) deutet die Notwendigkeit des Rechts f\u00fcr das menschliche Zusammenleben an, weil zwischenmenschliche Konflikte unvermeidbar seien. Philosophisch ist die Verbindung des Rechts mit der Gesellschaft bis in die Antike hin verwurzelt. Aristoteles z.B. beschrieb den Menschen als ein nach staatlicher Gemeinschaft strebendes Lebewesen, das zur Erreichung eines gelungen-gegl\u00fcckten Lebens der Notwendigkeit der Ordnung durch das Recht bedarf. Ein Zeitsprung in die Neuzeit: Thomas Hobbes (17.Jhdt.) betrachtete die Ur-Form des menschlichen Zusammenlebens als \u201ebellum omnium contra omnes\u201c (einen Krieg aller gegen alle), den die Menschheit durch das Eingehen eines Gesellschaftsvertrags beenden und mit dem eine starke Staatsgewalt errichtet werden soll, das Recht soll dabei den Frieden auf Dauer garantieren. Immanuel Kant (18.&nbsp;Jhdt.) sah den Konfliktcharakter des menschlichen Zusammenlebens durch das wechselseitige Einschr\u00e4nken der Willk\u00fcrfreiheit aller entsch\u00e4rft, sodass ihr Handeln nach allgemein g\u00fcltigen, f\u00fcr jede:n gleicherma\u00dfen geltenden Regeln geordnet werde. F\u00fcr die Sicherung des Rechts sei Zwang unabdingbar, diese Aufgabe (erg\u00e4nze: zur Kontrolle der Einhaltung des Rechts) m\u00fcsse der Staat \u00fcbernehmen. Ein Streifzug durch die Philosophie kommt also zu dem Ergebnis, dass namhafte historische Denker die Notwendigkeit von Staat und Recht sehen. <\/p>\n\n\n\n<p>Man kann es also tats\u00e4chlich als utopisch betrachten, die Menschheit frei von Recht und staatlicher Ordnung zu sehen. Und selbst die Staatsverweigererszene oder eine sehr krasse Form des Aussteigertums sehen ja wohl die Notwendigkeit von gewissen Regeln und einem Gef\u00fcge f\u00fcr das wechselseitige Zusammenleben; nur werden dabei die geltende(n) Normen\/Staatsform abgelehnt bzw. will man sich ihnen\/ihr entziehen oder  \u2013 weniger drastisch  \u2013 m\u00f6glichst wenig Ber\u00fchrungspunkte mit ihnen\/ihr haben und man verweist auf eigene Regeln. Dies wirft die Frage auf, woher man denn ableitet, welche konkreten Regeln\/Normen gelten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Woher kommt \u201eRecht\u201c?<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei \u201eGewohnheitsrecht\u201c als historisch urspr\u00fcnglichste Form der Rechtsbildung geht man davon aus, dass soziale Regeln durch \u00dcberlieferung \u00fcbermittelt werden; Sitte und Brauch, die wir nach unserem modernen Verst\u00e4ndnis von staatlich geltenden Rechtsnormen klar abgrenzen, hatten sich beim Gewohnheitsrecht ohne sichtbaren \u00dcbergang zu Rechtss\u00e4tzen entwickelt; man spricht von \u00fcber lange Zeitr\u00e4ume hinweg allgemein und gleichm\u00e4\u00dfig ge\u00fcbten Br\u00e4uchen, die von der \u00dcberzeugung getragen wurden, dass sie Recht darstellen w\u00fcrden. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die geschichtlichen Epochen hinweg haben sich die Philosophie und Juristerei auch mit der Geltung eines \u201eNaturrechts\u201c besch\u00e4ftigt; dabei geht es in Abgrenzung zu Gewohnheitsrecht nicht um Tradition, sondern zusammengefasst um den Gedanken, dass im menschlichen Dasein auf Grund des rationalen Wesens des Menschen gewisse rechtliche Prinzipien verankert sein m\u00fcssen; hier geht es aber um sehr allgemeine Gebote und Verbote \u00e4hnlich wie man sie aus den 10 Geboten in der Bibel kennt. Hilfreich ist das nicht, um konkrete Regelwerke aufzubauen. Und auch Staatsverweigerer werden hieraus (allein) nicht jene Normen ableiten, die sie akzeptieren w\u00fcrden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die moderne (westliche) Gesellschaft leitet ihr Recht von einer Staatsverfassung ab, der sich historisch betrachtet die Herrschenden irgendwann einmal in der Geschichte unterworfen haben, und die der Festlegung des Staatsgef\u00fcges und der Definition von Freiheitsrechten f\u00fcr die B\u00fcrger:innen dient. Auf Basis der Verfassung werden in einem ordentlichen (parlamentarischen) Gesetzgebungsprozess Gesetze festgelegt. Die Staatsverwaltung kann Verordnungen und Bescheide auf Basis der Gesetze erlassen. Die Justiz f\u00e4llt unabh\u00e4ngige Urteile auf Basis der Gesetze, interpretiert die Gesetze in ihren Urteilen und bildet dadurch letztlich ebenso das Recht weiter (insbesondere im angloamerikanischen Rechtsraum: \u201ecase law\u201c \u2013 Richterrecht). Ein Grundverst\u00e4ndnis von diesem eigentlich gut funktionierenden Gef\u00fcge k\u00f6nnte so manchen Staatsverweigerer aus seiner Scheinwelt wieder herausrei\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einigen wird das \u201eV\u00f6lkerrechtssubjekt Staatenbund \u00d6sterreich\u201c noch ein Begriff sein: Es handelte sich um eine Organisation\/Gemeinschaft an staatsfeindlichen Personen, die die Hoheitsgewalt der Republik \u00d6sterreich nicht anerkannten. Die \u201ePr\u00e4sidentin\u201c des Staatenbundes Monika Unger, welche fr\u00fcher in der FP\u00d6 aktiv war, wurde wegen Hochverrats und anderer Delikte rechtskr\u00e4ftig zu einer 12-j\u00e4hrigen Haftstrafe verurteilt, andere hochrangige Mitglieder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":1932,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[89],"class_list":["post-1931","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-recht","tag-lambda-187"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1931","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1931"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1931\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1933,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1931\/revisions\/1933"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1932"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1931"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1931"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1931"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}