{"id":1678,"date":"2021-12-03T01:22:23","date_gmt":"2021-12-03T00:22:23","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1678"},"modified":"2021-12-03T01:23:18","modified_gmt":"2021-12-03T00:23:18","slug":"der-weg-durch-die-justiz-instanzen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1678","title":{"rendered":"Der Weg durch die Justiz-Instanzen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Opfer sein nicht leicht gemacht, 2. Teil<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\">Im ersten Teil in der letzten Lambda Ausgabe habe ich anhand eines pers\u00f6nlichen Erlebnisberichts eines unmittelbar Betroffenen aufgezeigt mit welchen Widrigkeiten man* als Opfer homophober Vorf\u00e4lle mitunter (noch immer) zu k\u00e4mpfen hat, und dass es mit Aufwand und R\u00fcckschl\u00e4gen verbunden sein kann, sich juristisch zu wehren. Alberts daf\u00fcr beispielhafte Geschichte endete aber gl\u00fccklicherweise nicht damit, dass er nach abermaliger Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft (StA) gegen den Aggressor den Kopf h\u00e4ngen lie\u00df (was bis dahin geschah, bitte in der letzten Kolumne nachlesen).<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber seinen Anwalt Dr. Helmut Graupner stellte er einen Fortf\u00fchrungsantrag. D.h., dass nunmehr das Landesgericht zu entscheiden hatte, ob nicht doch weitere Ermittlungen seitens der StA n\u00f6tig seien. Dagegen brachte die StA eine Stellungnahme ein; Alberts Anwalt \u00e4u\u00dferte sich dazu wiederum. Sinngem\u00e4\u00dfer Inhalt der Schrifts\u00e4tze: Albert kritisierte, dass der in die USA zur\u00fcckgekehrte Ryan nicht vernommen wurde und die M\u00f6glichkeit einer Einvernahme \u00fcber virtuelle Mittel bzw. die Einvernahme im Wege der Rechtshilfe zwischen \u00f6sterreichischen und US-amerikanischen Beh\u00f6rden au\u00dfer Acht gelassen worden waren. Und gegen das Argument der Ermittlungsbeh\u00f6rden, dass Ryan kein Deutsch verstehe und wenig mitbekommen habe, wurde ins Treffen gef\u00fchrt, dass die Gesamtumst\u00e4nde von Mimik, Gestik, Auftreten und Sprachmelodie sehr wohl einen klaren Eindruck bei ihm hinterlie\u00dfen. Im \u00dcbrigen wurde auf das Grundrecht auf eine wirksame, umfassende und ersch\u00f6pfende Untersuchung und wirksame Strafverfolgung verwiesen. Die Judikatur des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte besagt au\u00dferdem, dass in F\u00e4llen homophober Motive mit besonderer Sorgfalt und besonderem Nachdruck [&#8230;] zu ermitteln ist. Gegen den Einwand der StA, dass die zur Verwirklichung des Tatbilds n\u00f6tigen drei Unbeteiligten, in deren Gegenwart die Tat ver\u00fcbt worden sein musste, nicht zahlenm\u00e4\u00dfig vorhanden seien (die Ermittlungsbeh\u00f6rden h\u00e4tten nur zwei festgestellt), konterte der Anwalt damit, dass dabei die Restaurantg\u00e4ste und weiteres Personal v\u00f6llig au\u00dfer Acht gelassen wurden und \u00fcber das Boniersystem der Kassa G\u00e4stezahlen eruiert werden k\u00f6nnten. Aber es waren eben keinerlei Ermittlungen in diese Richtung seitens der StA erfolgt \u2013 warum auch immer.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl Fortf\u00fchrungsantr\u00e4ge statistisch nicht sehr aussichtsreich sind, gab das Landesgericht dem konkreten Antrag Folge und die StA musste das Ermittlungsverfahren fortsetzen. Ryan wurde zu seinen Wahrnehmungen schriftlich im Amtshilfeweg vernommen. Die \u00fcbrigen Betroffenen wurden zu den offenen Fragen vernommen. Gegen den Verd\u00e4chtigen wurde seitens der StA ein Strafantrag wegen des Vergehens der Beleidigung gestellt. Am Bezirksgericht Leopoldstadt fand eine Hauptverhandlung statt (dies 1,5 Jahre nach dem Vorfall!). Der Beschuldigte zeigte sich \u00fcberraschend reum\u00fctig und entschuldigte sich, blickte Albert dabei in die Augen. Albert nahm ihn als authentisch wahr. Auch Albert zeigte sich vers\u00f6hnlich und w\u00fcnschte ihm alles Gute zum Schluss der Verhandlung, die mit diversioneller Erledigung endete (d.h. mit Verantwortungs\u00fcbernahme durch den T\u00e4ter, aber ohne Verurteilung und keiner im Strafregister aufscheinenden Vorstrafe): Es erfolgte ein au\u00dfergerichtlicher Tatausgleich und eine Zahlung iHv EUR 500,- an Albert und weitere EUR 500,- an seinen Cousin Phillip. Die beiden sind zufrieden mit diesem Verfahrensausgang. Nach l\u00e4ngerem Kampf um ein faires Verfahren konnte Albert die Sache nun emotional hinter sich lassen, auch wenn alles viel zu lange gedauert hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Ohne anwaltliche Unterst\u00fctzung h\u00e4tte Albert die Angelegenheit juristisch nicht so meistern k\u00f6nnen. Und auch psychosoziale Unterst\u00fctzung hatte er in Anspruch genommen \u2013 in der M\u00e4nnerberatung Wien, die ihn umfassend, einf\u00fchlsam und vertraulich beriet &#8211; genauso wie sein Anwalt dies tat. Allerdings w\u00e4re vor allem die juristische Vertretung mit hohen Kosten verbunden gewesen. Gl\u00fccklicherweise wurde Albert ein Antrag auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gem\u00e4\u00df \u00a7&nbsp;66b Strafprozessordnung bewilligt, wodurch er diese Leistungen kostenlos erhalten konnte. Das Erlangen der Bewilligung war mit M\u00fchen verbunden, da nicht klar war, ob die Sachverhaltskonstellation die Voraussetzungen f\u00fcr \u00a7&nbsp;66b vollkommen erf\u00fcllt und so gelang es ihm erst mit Nachdruck, die Beg\u00fcnstigungen zu erlangen. Da Albert mit dem Betreuungs- und Beratungssetting sehr zufrieden war, r\u00e4t er Opfern* von Straftaten \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Albert hat noch eine weitere Geschichte mit uns geteilt: In einer Wiener U-Bahnstation wurde er im Juni 2020 von einer Gruppe junger M\u00e4nner als \u201eSchwuchtel\u201c beschimpft als diese sahen, dass er einen regenbogenfarbenen Mundnasenschutz trug. Wegen des mutma\u00dflich verwirklichten Erm\u00e4chtigungsdelikts der Beleidigung (Erkl\u00e4rungen dazu siehe letzte Ausgabe) wollte er Anzeige erstatten. Parallel lief zu dieser Zeit bereits bzw. noch immer das andere Verfahren, in dem er k\u00fcrzlich einen der erz\u00e4hlten R\u00fcckschl\u00e4ge erlitten hatte. Entmutigt fragte sich Albert nun, was er tun solle. Noch ein Verfahren starten, wieder M\u00fchen mit Polizei und StA haben? W\u00e4re dies nicht genauso aussichtslos wie der andere Fall?<\/p>\n\n\n\n<p>Doch letztlich entschloss er sich doch zu einer Polizeidienststelle zu gehen, wo ihm ein Beamter aber nur mit den Worten \u201eOkay, und wos w\u00fc\u00dft du jetzt?\u201c begegnete. Auf Nachdruck telefonierte der Beamte mit einem internen Polizeijuristen, der den Sachverhalt aber f\u00e4lschlicherweise nicht f\u00fcr strafbar hielt bzw. die Polizei f\u00fcr unzust\u00e4ndig. Albert gelang es an Ort und Stelle seinen Rechtsanwalt, der ihn auch in dem anderen Fall vertrat, telefonisch zu erreichen. Dieser konnte erfolgreich die Rechtslage aufkl\u00e4ren. Man* ermittelte nun. Einige Wochen sp\u00e4ter wurde Albert (von einer sichtlich besser geschulten) Beamtin sehr einf\u00fchlsam \u00fcber den Stand der Ermittlungen informiert. Die unbekannten Verd\u00e4chtigen konnten bislang nicht ausgeforscht werden. Man* hatte Videoaufzeichnungen von \u00dcberwachungskameras gesichtet; sogar die Route der Verd\u00e4chtigen \u00fcber das \u00f6ffentliche Verkehrsnetz verfolgt \u2013 und auch \u00dcberwachungsvideos aus Stra\u00dfenbahnen gesichtet; aber letztlich ohne Hinweis auf Verbleib und Identit\u00e4t der Verd\u00e4chtigen. Mit Albert wurde er\u00f6rtert, dass weitere Ermittlungsschritte schwierig seien und auch das Aufwand-Nutzen-Verh\u00e4ltnis ung\u00fcnstig sei. Dies konnte Albert nachvollziehen und gab sich insgesamt zufrieden, wie die Beh\u00f6rde nach anf\u00e4nglicher Ermittlungsablehnung sich nun doch die geh\u00f6rige M\u00fche gemacht hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Einen regenbogenfarbenen Mundnasenschutz wird Albert k\u00fcnftig jedenfalls nicht meiden, sondern diesen sogar bewusst tragen, um ein Zeichen gegen Homophobie zu setzen. Er fordert au\u00dferdem die Vermittlung von mehr Fingerspitzengef\u00fchl im Umgang mit LGBTIQ*-Personen in der Polizeiausbildung, und die Etablierung von Fachbeamt*innen, denen sich Opfer homophober Hassdelikte anvertrauen k\u00f6nnen. Unabh\u00e4ngig davon werde er &#8211; sollte er wieder Opfer homophober Gewalt werden &#8211; den Gang zur Polizei nicht scheuen. Und allen anderen, die wegen ihrer sexueller Orientierung Opfer von Hasskriminalit\u00e4t sind, m\u00f6chte er ermutigen, ebenso diesen Schritt zu gehen! Ich denke, das ist ein gutes Schlusswort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Opfer sein nicht leicht gemacht, 2. Teil Im ersten Teil in der letzten Lambda Ausgabe habe ich anhand eines pers\u00f6nlichen Erlebnisberichts eines unmittelbar Betroffenen aufgezeigt mit welchen Widrigkeiten man* als Opfer homophober Vorf\u00e4lle mitunter (noch immer) zu k\u00e4mpfen hat, und dass es mit Aufwand und R\u00fcckschl\u00e4gen verbunden sein kann, sich juristisch zu wehren. 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