{"id":1520,"date":"2021-09-03T00:18:30","date_gmt":"2021-09-03T00:18:30","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1520"},"modified":"2021-09-02T19:32:21","modified_gmt":"2021-09-02T19:32:21","slug":"der-weg-durch-die-justiz-instanzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=1520","title":{"rendered":"Der Weg durch die Justiz-Instanzen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Opfer sein nicht leicht gemacht, Teil 1<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\">Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Dieser Satz steht sinnbildlich f\u00fcr Schwierigkeiten und M\u00fchen bei der Rechtsdurchsetzung. Da die Justiz unter Ressourcenknappheit leidet, kommt es immer wieder zu sehr langen Verfahren. Vor allem dann, wenn legitimerweise Rechtsmittel ausgesch\u00f6pft werden, also \u201edurch die Instanzen gegangen wird\u201c. Besonders wenn der pers\u00f6nliche Lebensbereich betroffen oder man* Opfer von Straftaten geworden ist, k\u00f6nnen lange Verfahren Betroffene belasten, zu emotionalen R\u00fcckschl\u00e4gen f\u00fchren und das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>So erging es auch Albert, der nachts nach der Wiener EuroPride 2019 Opfer homophober Aggression wurde und sich in der Folge durch einen von Beh\u00f6rdenfehlern gekennzeichneten 1,5-j\u00e4hrigen Prozess durchk\u00e4mpfen musste. Er hat seine Geschichte mit uns geteilt und ich habe mit ihm nicht nur \u00fcber emotionale Aspekte seiner Justizodyssee gesprochen, sondern auch \u00fcber seine Erfahrungen mit konkreten rechtlichen Abl\u00e4ufen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"681\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Foto-Albert-Pranger_Christina-Neumayer.jpg\" alt=\"Albert Pranger (\u00a9 Christina Neumayer)\" class=\"wp-image-1521\" srcset=\"https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Foto-Albert-Pranger_Christina-Neumayer.jpg 681w, https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Foto-Albert-Pranger_Christina-Neumayer-200x300.jpg 200w, https:\/\/lambdanachrichten.at\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/Foto-Albert-Pranger_Christina-Neumayer-100x150.jpg 100w\" sizes=\"auto, (max-width: 681px) 100vw, 681px\" \/><figcaption>Albert Pranger (\u00a9 Christina Neumayer)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Nach der EuroPride Afterparty im Prater Dome gingen er, sein Cousin Phillipp und Ryan \u2013 ein Tourist, den sie auf der Pride kennengelernt hatten &#8211; fr\u00fchmorgens zu McDonalds. Im Lokal wurden sie von einem Unbekannten verbal und mit Gestik attackiert. Dieser echauffierte sich daran, dass Ryan kein Oberteil trug und identifizierte die Gruppe wohl als LGBTIQ*-zugeh\u00f6rig und als Pridebesucher wegen ihres \u201eparadetypische Stylings\u201c (Schminke, Glitzer, Outfit). Er forderte sie auf sich etwas anzuziehen. Es sei aber ihre Sache, was sie anziehen w\u00fcrden, entgegnete ihm Phillip. Daraufhin sagte der Unbekannte er werde ihn schlagen und in die Eier treten. Er drohte der Gruppe mit erhobener Hand und angedrohten Fausthieben. Noch dazu beleidigte er sie mit W\u00f6rtern wie \u201eschwule Sau\u201c, \u201eSchwuchteln\u201c und \u201eHurens\u00f6hne\u201c, spuckte vor ihnen auf den Boden und redete zwischendurch in einer Fremdsprache auf sie ein. Albert hatte dabei Angst niedergeschlagen zu werden, durch seine Angst war er wie gel\u00e4hmt. Er bat einen Schaltermitarbeiter die Polizei zu rufen. Diese traf bald ein und es kam gl\u00fccklicherweise zu keiner Schl\u00e4gerei. Wie \u00fcblich nahm die Polizei die Daten der beteiligten Personen, auch des Aggressors, auf und notierte kurz die Aussagen aller. Sp\u00e4ter auf der Dienststelle verfasste die Polizei einen Amtsvermerk der Geschehnisse. Dabei passierte ein Missgeschick:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ermittler*innen nahmen nur Phillipp als Opfer zum Akt, die anderen beiden nur als Zeugen, wodurch ihnen keine Opferrechte nach der Strafprozessordnung zukamen. Tats\u00e4chlich war aber die ganze Gruppe Opfer der aggressiven \u00c4u\u00dferungen und Gesten. Im genannten Amtsvermerk steht, dass Albert angegeben habe, den Vorfall beobachtet zu haben, jedoch nicht bedroht worden zu sein. Und Ryan (Anm.: der als amerikanischer Tourist kein Deutsch verstand) habe angegeben, vom Vorfall nicht viel mitbekommen zu haben. In Wahrheit hat sich Albert jedoch sehr wohl bedroht gef\u00fchlt \u2013 genauso wie Phillip \u2013 und verstand nicht, warum er die Tat nur \u201ebeobachtet\u201c haben sollte. Und Ryan konnte selbstverst\u00e4ndlich zumindest Mimik, Gestik und Tonfall des Unbekannten als entsprechend bedrohlich charakterisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur einen Monat sp\u00e4ter erfolgten Opfereinvernahme auf der Polizeidienststelle war nur Phillipp geladen und nicht auch Albert (Ryan war zwischenzeitlich in die USA zur\u00fcckgekehrt). Dennoch begleitete Albert Phillipp und begehrte vor Ort seine eigene Opfer-Einvernahme, die aber abgelehnt wurde! Au\u00dferdem stand ein weiteres Beweismittel gar nicht mehr zur Verf\u00fcgung \u2013 n\u00e4mlich eine Videoaufnahme der \u00dcberwachungskamera in der McDonalds-Filiale. Diese war zwar von der Polizei anl\u00e4sslich des Vorfalls gesichtet worden, aus Sicht der Ermittler*innen enthielt das Material aber \u201ekeine verwertbaren Erkenntnisse\u201c; wovon sich die Opfer aber selbst nicht mehr \u00fcberzeugen konnten, da keine Sicherung der Aufzeichnung polizeilich durchgef\u00fchrt worden und das Material mittlerweile gel\u00f6scht worden war.<\/p>\n\n\n\n<p>Ermittelt wurde wegen gef\u00e4hrlicher Drohung (\u00a7 107 Strafgesetzbuch, StGB), die Staatsanwaltschaft (StA) Wien als \u00fcbergeordnete Ermittlungsbeh\u00f6rde stellte jedoch das Strafverfahren ein, weil \u201edie \u00c4u\u00dferungen\/Gesten des Beschuldigten im Zweifel als situationsbedingte Unmutsbekundungen ohne ernsthafte Eignung zur begr\u00fcndeten Furchteinfl\u00f6\u00dfung oder Absicht das Opfer in Furcht und Unruhe zu versetzen, anzusehen seien\u201c. Auf Grund seines f\u00e4lschlicherweise fehlenden Opferstatus wurde Albert von der Einstellung nicht schriftlich verst\u00e4ndigt, sondern nur Phillipp, welcher nicht binnen der daf\u00fcr vorgesehenen 14-t\u00e4gigen Frist einen sog. \u201eFortf\u00fchrungsantrag\u201c zur weiteren Ermittlung durch die StA stellte. Da sich Albert im Verfahren als Opfer \u00fcbergangen f\u00fchlte und erfahren wollte, warum der \u201eFall fallen gelassen wurde\u201c, stellte er mit Hilfe eines Rechtsanwalts einen Antrag auf Einstellungsbegr\u00fcndung: \u201eDie subjektive Tatseite der gef\u00e4hrlichen Drohung sei nicht nachweislich\u201c; und \u201eim Zweifel kein Vorsatz auf eine ernsthafte Drohung mit einer objektiv nachvollziehbaren Eignung zur begr\u00fcndeten Furchteinfl\u00f6\u00dfung \u2026 nachzuweisen\u201c, hie\u00df es. F\u00fcr Albert unfassbar, war er sich doch sicher, dass der Verd\u00e4chtige es ernst gemeint und wom\u00f6glich losgeschlagen h\u00e4tte. Und seine Angst war keinesfalls unbegr\u00fcndet gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Juristisch entschied man* sich sp\u00e4ter dazu die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aufzufordern in der Sache nunmehr wegen dem Tatbild der \u201eBeleidigung\u201c (\u00a7 115 StGB) zu ermitteln; eine schriftliche Stellungnahme zu Alberts Wahrnehmungen erfolgte an die Polizei. Wegen des Vorwurfs der \u201eBeleidigung\u201c war n\u00e4mlich das Verfahren nicht eingestellt worden und die Strafverfolgung stand noch offen. Da sich auf Grund der homophoben \u00c4u\u00dferungen die Tat \u201egegen die Opfer wegen ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu einer der sexuellen Ausrichtung definierten Gruppe\u201c (\u00a7 117 Abs 3 iVm 283 Abs 1 Z 1 StGB) richtete, handelte es sich um ein sog. \u201eErm\u00e4chtigungsdelikt\u201c, d.h. dass die Staatsanwaltschaft grunds\u00e4tzlich amtswegig ermitteln muss. (\u201eNormale\u201c Beleidigungen sind hingegen \u201ePrivatanklagedelikte\u201c: Ermittlung und Anklage erfolgen dabei opferseitig und mit Kostenrisiko.)<\/p>\n\n\n\n<p>Erneut niederschmetternd war es f\u00fcr Albert, wieder negative Nachrichten von der StA zu erhalten. Auch dieses Verfahren stellte die StA ein: U.a. sei die Anwesenheit dreier Unbeteiligter (die das Tatbild der Beleidigung erfordert) nicht nachweisbar; es sei der Ausdruck \u201eSchwuler\u201c nicht als Beschimpfung zu werten; au\u00dferdem gr\u00fcnde sich der Tatverdacht ausschlie\u00dflich auf die Aussagen Phillipps. Diese Nachricht, dass die StA die Tat nicht weiter verfolgen w\u00fcrde, l\u00f6ste in Albert ein Ohnmachtsgef\u00fchl aus. Er verstand nicht, warum ihm die Justiz nicht helfen wollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Da ich die M\u00f6glichkeit hatte, den Ermittlungsakt zu lesen, kann ich seine negativen Emotionen gut nachvollziehen, denn auch mir erscheint die Einstellung(sbegr\u00fcndung) alles andere als korrekt und nachvollziehbar. Die Angelegenheit erf\u00e4hrt aber noch eine Wendung! Dazu allerdings erst in meinem n\u00e4chsten Beitrag&#8230; <\/p>\n\n\n\n<p>Fortsetzung folgt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Opfer sein nicht leicht gemacht, Teil 1 Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Dieser Satz steht sinnbildlich f\u00fcr Schwierigkeiten und M\u00fchen bei der Rechtsdurchsetzung. Da die Justiz unter Ressourcenknappheit leidet, kommt es immer wieder zu sehr langen Verfahren. Vor allem dann, wenn legitimerweise Rechtsmittel ausgesch\u00f6pft werden, also \u201edurch die Instanzen gegangen wird\u201c. 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