{"id":10174,"date":"2026-09-04T00:13:00","date_gmt":"2026-09-03T22:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=10174"},"modified":"2026-09-02T19:47:35","modified_gmt":"2026-09-02T17:47:35","slug":"hate-crime","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lambdanachrichten.at\/?p=10174","title":{"rendered":"Hate Crime"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-drop-cap wp-block-paragraph\">Hate Crime wird als ein Hassverbrechen definiert, welches sich aus der Straftat und vorurteilsbasierten Motiven zusammensetzt. Dabei geht es um vors\u00e4tzlich begangene, strafrechtliche Vergehen aufgrund der tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Zugeh\u00f6rigkeit des Opfers zu einer ethnischen Gruppe, Religion, sexuellen Orientierung usw. Der Hass dient als Grund f\u00fcr die Straftat. Ein Vorurteilsmotiv ist ein bestimmender Antrieb f\u00fcr das Handeln einer Person.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Vorurteilsmotiv \u201esexuelle Orientierung\u201c schlie\u00dft homosexuelle, bisexuelle, sowie weitere sexuelle Orientierungen ein. Hasskriminalit\u00e4t gegen\u00fcber Menschen wegen deren Transidentit\u00e4t\/Transgeschlechtlichkeit wird in der Kategorie \u201eGeschlecht\u201c seit 2024 unter der Auspr\u00e4gung \u201eTrans\u201c gesondert erfasst. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Laut dem im Juli dieses Jahres vom Ministerium f\u00fcr Inneres herausgegebenen Lagebericht Hate Crime 2025 wurden 330 Vorurteilsmotive aufgrund von sexueller Orientierung im Jahr 2025 dokumentiert, dies macht Platz 4 der Motive aus; wobei zu 90 % homophobe und zu sieben Prozent gegen Bisexuelle begangene Hassverbrechen festgestellt wurden. In der Kategorie Geschlecht wurden 30 Trans-Motive erfasst. Der M\u00e4nneranteil bei Vorurteilskriminalit\u00e4t ist bei beiden Motiven mit 90 % ausgesprochen hoch, die Verst\u00f6\u00dfe reichen von K\u00f6rperverletzungen, Verhetzungen, gef\u00e4hrlichen Drohungen bis zu Beleidigungen vor allem im (halb-)\u00f6ffentlichen Raum. Beim Motiv \u201eTrans\u201c traten besonders Verhetzungen auf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Woran sind diese spezifischen Hassverbrechen zu erkennen? Es kann unter anderem daran gemessen werden, ob die Opfer selbst den Eindruck haben, dass sie explizit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihres Geschlechts beleidigt oder verletzt wurden. Es kann nach sichtbaren Beweisen wie zum Beispiel Hassnachrichten oder Graffitis, die auf Vorurteile hinweisen, geforscht werden. Ein Ort kann auch als Angriffsfl\u00e4che dienen, wie zum Beispiel eine kulturelle Institution wie ein Verein, der sich f\u00fcr queere Personen einsetzt. Des Weiteren k\u00f6nnen als mutma\u00dfliche Hinweise die jeweiligen Zugeh\u00f6rigkeiten genannt werden, d. h. geh\u00f6rt das Opfer \u201esichtbar\u201c einer Minderheit an? Andersrum: Bewegt sich der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin im rechtsextremen Umfeld?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In \u00d6sterreich machen neonazistische Gruppierungen als sogenannte Pedo Hunter Jagd auf vermeintliche P\u00e4dophile im Sinne der Selbstjustiz, wobei dieses vorget\u00e4uschte Motiv zur gezielten Misshandlung von homo- und bisexuellen M\u00e4nnern genutzt wird; die Dem\u00fctigungen werden gefilmt und auf sozialen Netzwerken verbreitet. Im August 2026 kam es im Bezirk Korneuburg sogar zum Mord an einem 29-J\u00e4hrigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">LGBTIQ*-Feindlichkeit f\u00fchrt bei Betroffenen zu einer gro\u00dfen psychischen Belastung. Es ist grunds\u00e4tzlich zwischen gesamtgesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen zu unterscheiden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesamtgesellschaftlich kann ausgehend von den Forschungen des Kriminologen Paul Iganski von verschiedenen Dimensionen der Schadenswellen (\u201ewaves of harm\u201c) gesprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemein kann sich die queere Community ausgeschlossen und unerw\u00fcnscht f\u00fchlen, wenn eines Ihrer Mitglieder von Hassverbrechen betroffen ist. Des Weiteren kann das Vertrauen in die Justiz und Exekutive gesch\u00e4digt werden, wenn solche F\u00e4lle von Hassverbrechen nicht umfassend und ernsthaft bearbeitet werden, was aus der Ohnmacht der Opfer heraus im Extremfall zu Selbstjustiz f\u00fchren kann. Es geht dar\u00fcber hinaus um betroffene sowie nicht betroffene Communities, insofern, dass es auch soziale Normgef\u00fcge und gesellschaftliche Werten und Normen betrifft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Individuelle Auswirkungen bzw. Traumata sind zum Beispiel ein subjektives Unsicherheitsempfinden gegen\u00fcber bestimmten Beh\u00f6rden, psychische Probleme wie Nervosit\u00e4t, dem Wunsch nach Isolation, Depressionen etc. Auch marginal wirkende Vorf\u00e4lle wie Beleidigungen k\u00f6nnen gravierende Folgen f\u00fcr die Betroffenen haben; es gibt ihnen das Gef\u00fchl nicht sein zu d\u00fcrfen, wer man ist, sich nicht zugeh\u00f6rig zu f\u00fchlen, nicht wenige erleben einen Schock \u2013 da T\u00e4terinnen und T\u00e4ter \u00fcber das Verbrechen hinaus die Pers\u00f6nlichkeit des Opfers angreifen. Das Element Hass ist f\u00fcr sie manchmal sch\u00e4dlicher als das Verbrechen selbst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hassverbrechen werden vergleichsm\u00e4\u00dfig selten dokumentiert. Eine Teilaufgabe der Demokratie ist es, f\u00fcr den Schutz von Minderheiten zu sorgen. Eine schnelle und starke Reaktion der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden kann dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stabilisieren und die \u201eGenesung\u201c eines Opfers zu unterst\u00fctzen. Umfassende Ermittlungen dienen als Grundlage zur Durchf\u00fchrung pr\u00e4ventiver Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In \u00d6sterreich sind Rechtsgrundlagen wie das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und des Geschlechts gegeben. Polizistinnen und Polizisten m\u00fcssen besser geschult werden, um Hate Crimes als solche zu erkennen und angemessen reagieren zu k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat aufbauend auf die erste LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie (2020-2025) eine neue F\u00fcnfjahresstrategie erstellt. Diese setzt einen gezielten Fokus auf Hate Speech und Hate Crime im digitalen Raum, verpflichtet sich \u2013 als Reaktion auf B\u00fcrgerinitiativen \u2013 bis 2027 zu einer offiziellen Empfehlung zum Verbot von Konversionsma\u00dfnahmen und setzt auf eine st\u00e4rkere Einbindung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Diskriminierung von LGBTIQ+-Personen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Hinblick auf das Opfer ist zus\u00e4tzlich zur juristischen Beratung und Begleitung unbedingt auch psychische Hilfestellung notwendig, damit Betroffene es nicht mit sich selbst ausmachen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jegliche Beleidigungen, Stigmatisierungen, N\u00f6tigungen, Angriffe usw. sollten von Personen, die dies beobachten, dokumentiert werden. Hier ist Zivilcourage gefragt, wegschauen oder die Handlung kleinmachen verhindert eine Besserung f\u00fcr die Zukunft. Zeug:innenaussagen sind sehr wichtig f\u00fcr die Falldokumentationen. Abgesehen davon tut man auch etwas Gutes f\u00fcr die betroffene Person, indem gezeigt wird, dass es Menschen gibt, die f\u00fcr andere (schw\u00e4chere) einstehen und Solidarit\u00e4t mit Mitmenschen zeigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Beitrag von Amela D\u017eanko<br>Historikerin und Aktivistin<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hate Crime wird als ein Hassverbrechen definiert, welches sich aus der Straftat und vorurteilsbasierten Motiven zusammensetzt. Dabei geht es um vors\u00e4tzlich begangene, strafrechtliche Vergehen aufgrund der tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Zugeh\u00f6rigkeit des Opfers zu einer ethnischen Gruppe, Religion, sexuellen Orientierung usw. Der Hass dient als Grund f\u00fcr die Straftat. 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